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4.8 Lagerleiter

Als Hauptquellen zur Ermittlung des Führungspersonals dienten Weisungsunterlagen zur Ernennung und Enthebung von Posten (allgemeine Befehle und Anordnungen, Befehle zum Personalbestand). Die von den eben genannten Dokumenten zugänglichen Materialien lieferten jedoch nur ein fragmentarisches Bild. Deshalb mussten zusätzlich die Kodeakten der Lager herangezogen werden, aber auch die Lagerkorrespondenz mit übergeordneten Behörden sowie Bescheinigungen des Zentralen Informationszentrums (GIZ) des MWD, die im Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF) in der Personalkartei aufbewahrt werden.

Die Einträge unter "Leiter" enthalten nach Möglichkeit eine vollständige Auflistung der Verwaltungsleiter (auch der kommissarischen) sowie die stellvertretenden Lagerleiter mit Hinweis auf die Dauer ihrer Amtsausübung. Konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob eine bestimmte Person stellvertretender Lagerleiter oder Stellvertreter in anderen Bereichen, z. B. der Produktion, war, so wurde er auch aufgenommen, aber auf diesen Umstand gesondert hingewiesen (siehe Abkürzungen).

Die Amtszeit eines Lagerleiters wird in einheitlicher Form angegeben. Datum der Ernennung (bzw. Enthebung): "[Datum]-[Datum]". Dort, wo das Datum nicht bekannt ist, die betreffende Person in den Quellen aber relativ häufig innerhalb kurzer Zeit als Leiter angegeben wird, wird die Formulierung: "spätestens ab [Datum] – frühestens ab [Datum]" verwendet. D.h. er wurde spätestens zum ersten Datum auf den Posten berufen und hatte diesen zum Zeitpunkt des letzten Datums noch inne. Quellenangaben hierfür erfolgen nur in ausgewählten Fällen. Bei einmaliger Erwähnung oder Erwähnungen mit großen Zeitintervallen wird die durch: "(erwähnt [Datum oder mehrere Daten])" kenntlich gemacht. In Fällen, in denen nur das Ernennungs- oder Abberufungsdatum bekannt ist, steht: "[Datum] – ?", bzw. "? – [Datum]". In komplizierteren Fällen werden Mischformen für die Darstellung verwendet. Dies gilt, wenn z.B. das Ernennungsdatum eines Leiters bekannt ist und in großen Abständen zwei Erwähnungen auftauchen. Die Darstellung sieht dann wie folgt aus: "[Datum] – ? (erwähnt [Datum, Datum])".

Wie bei der Ermittlung der Dauer des Bestehens eines Lagers gibt es auch in dieser Frage Probleme bei der Datierung. Die tatsächliche Amtsausübung eines Leiters konnte wesentlich früher oder später als der Zeitpunkt des Befehls zu seiner Ernennung beginnen. Gleiches gilt auch für den Zeitpunkt seiner Abberufung. Davon zeugen Fälle, in denen der Abberufungsbefehl sechs bis sieben Monate nach dem Befehl zur Auflösung des betreffenden Lagers und einige Monate nach der Protokollunterzeichnung durch den Auflösungsausschuss erfolgte. Manchmal wurde der Leiter auf allgemeinen Befehl ernannt, dem ein Befehl über die Bestätigung des Personals folgte. Für die Zeit der Massenverhaftungen 1937–1939 ist es teilweise gänzlich unmöglich, irgendwelche Weisungsunterlagen zu finden. So konnte es passieren, dass z.B. erst ein halbes oder ein ganzes Jahr nach der Verhaftung der Befehl über den Ausschluss aus den NKWD-Organen erfolgte. In diesen Fällen wird von den Verfassern der Tag der Verhaftung als Datum der Amtsenthebung angegeben. Fälle, in denen die Quellen (Befehl zum Personalbestand und allgemeiner Befehl, Befehl zur Ernennung bzw. Abberufung eines Leiters sowie Dokumente über die Auflösung eines Lagers etc.) erheblich voneinander abweichen, werden in den Fußnoten erläutert. Betragen die Abweichungen nur einige Monate, so werden sie in der Regel nicht kommentiert, da im sowjetischen System die allgemeine Regel galt, dass beim Postenwechsel ungenutzter Urlaub, der sich manchmal über Jahre angesammelt hatte, verbraucht werden konnte. Bei großen Abweichungen (mehr als vier Monate) wird im Feld "Leiter" das Datum der Auflösung- bzw. Eröffnung eines Lagers genannt; bei kleineren Abweichungen gilt das Datum des Befehls zur Ernennung bzw. Abberufung. Wenn der Befehl zur Abberufung nicht gefunden werden konnte, wird das Datum des Übergabeprotokolls des ITL mit einem entsprechenden Vermerk angegeben (siehe z.B. KRANKENLAGER OLCHOWKA).