4.4 Unterstellung des Objekts
Die Unterstellung bzw. Zugehörigkeit eines Objekts wurde auf der Grundlage entsprechender Befehle zur Einrichtung eines Besserungsarbeitslagers oder einer Lagerabteilung oder zur Änderung von Zuständigkeiten ermittelt. Typische Formulierungen hierfür sind: "Einrichtung von [Name des Besserungsarbeitslagers] und Unterstellung der Hauptverwaltung [Name der Zentralbehörde] ", "Übergabe des [Name]-ITL in die Zuständigkeit der Hauptverwaltung (bzw. Verwaltung) [Name], "Übergabe des [Name]-ITL aus der Zuständigkeit der Hauptverwaltung [Name] in die Zuständigkeit der Hauptverwaltung [Name]" usw.). Lagen mehrere gleichlautende Formulierungen vor, so wurden im Lagereintrag die leitende Behörde und nur ein Datum aufgenommen. Um auch Veränderungen von Zuständigkeiten zu verfolgen, die nicht in den Befehlen erwähnt werden, wurden alle vorhandenen Daten genutzt, in erster Linie jedoch die Berichte der Erfassungs- und Verteilungsabteilung der Hauptverwaltung der Lager (URO), in denen die Lager häufig getrennt nach Zentralbehörden bzw. Verwaltungen des NKWD-MWD aufgeführt werden. In jenen seltenen Fällen, in denen keinerlei entsprechende Befehle gefunden werden konnten, dienten die Meldungen der URO als Hauptquelle für die Ermittlung der Zuständigkeit. Ein entsprechender Verweis hierauf findet sich in den Fußnoten. Die Datierungen der Zuständigkeit, bzw. von deren Wechsel folgen denselben Prinzipien wie die Datierungen, die für die Dauer des Bestehens eines Objekts vorgenommen wurden.
In der Regel waren die Lager anderen Behörden unterstellt. So unterstanden z.B. die Verwaltungen der Besserungsarbeitslager einer (Haupt-)Verwaltung des NKWD-MWD oder einer Verwaltung mit zentralbehördlichen Kompetenzen. Es gab jedoch auch Besserungsarbeitslager, die Territorialverwaltungen des GULAG unterstellt waren. In einigen Fällen bildeten die Besserungsarbeitslager und –kolonien eine gemeinsame Verwaltung, wie im Falle der Verwaltung des Wladiwostoker ITL und der Kolonien der Region Primorje. Solche "Hybridstrukturen" werden hier ebenfalls beschrieben. Darüber hinaus wurde in den 1950er Jahren eine Reihe von ITL-Verwaltungen teilweise oder vollständig der Verwaltung anderer Besserungsarbeitslager unterstellt (siehe z.B. KURJANOWO-ITL).
Häufig gab es Fälle von doppelter Zuständigkeit. Im einfachsten Fall war das Lager in Wirtschaftsfragen der Produktionszentralbehörde und in Lagerfragen der Territorialverwaltung (siehe z.B. SONDERHAUPTVERWALTUNG) oder direkt der Hauptverwaltung der Lager des MWD unterstellt. Aber die Aufteilung der Leitungsfunktionen konnte auch sehr willkürlich erfolgen. So war die Hauptverwaltung der Lager (GULAG) zeitweise nur für Fragen zur Verwahrung und Bewachung der Gefangenen zuständig (siehe z.B. HAUPTVERWALTUNG DER LAGER IN DER HOLZWIRTSCHAFT). Über die Aufteilung von Leitungsfunktionen auf verschiedene Behörden verweist ein entsprechender Kommentar im Lagereintrag, andere Konstellationen werden nur in den Fußnoten beschrieben. Jene Fälle, in denen die Hauptverwaltung der Lager (GULAG) vorübergehend bestimmte Leitungsbefugnisse über sämtliche Lager hatte, werden nicht explizit auf.
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