biographie

 
   
 
 

Jelisaweta

Petrowna

Weilert

 
 

Anlass der Verhaftung war die Ehe Weilerts mit dem deutschen Kommunisten und politischem Flüchtling Paul Papke. 1931 kam P. Papke in die UdSSR zum Studium an einer internationalen Schule, die ihn auf die Arbeit in der Illegalität vorbereiten sollte. Hier nannte er sich dann Paul Daunzenberg. Von 1932-33 war er illegal in Deutschland tätig, danach flüchtete er in die UdSSR, wo er im Exekutivkommittee des MOPR arbeitete. Später kehrte er nach Deutschland zurück und wurde 1937/38 von der Gestapo verhaftet. Zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung hatte Weilert bereits keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Mann.

"In diesem Lager gab es so viele entkräftete und erschöpfte Menschen, die gar nicht mehr die Kraft für die Zwangsarbeit, das Ausheben des Kanals, aufbringen konnten... Frühmorgens wurden wir zur Arbeit geführt. Die Kolonne war riesig – 800-900 Menschen, begleitet von einer ganzen Wachbrigade mit Hunden. Nach Sonnenuntergang war der Arbeitstag zu Ende. Ehe die ganze Kolonne versammelt und aufgestellt war und ehe wir dann noch 5-6 Kilometer zurücklegten, war es bereits dunkel und wir kamen in stockfinsterer Nacht an. Und das war meine Kolonne."

J. P. Weilert: Erinnerungen

   
 

1910

In Jekaterinenstadt, Gouvernement Saratow (später Umbenennung in Marx) geboren.
Arbeitet als Näherin in einem Atelier.

24.09.1941

Verhaftung an ihrem Arbeitsplatz in Moskau.

1941-1942/43

Fast 2-jährige Untersuchungshaft. Zunächst in Moskau (Gefängnisse Lubjanka, Taganka, Butyrka), später in Frunse. Während der Untersuchungshaft wird physischer und psychischer Druck auf J. P. Weilert ausgeübt. Obwohl ihr keine Schuld nachgewiesen werden kann, wird sie trotzdem nicht freigelassen. Nach den Worten des Untersuchungsbeamten konnte man sie als Deutsche nicht laufenlassen, da sich Deutschland mit der Sowjetunion im Krieg befand.

ca. 1942/43

Verurteilung durch den Sonderausschuss beim NKWD nach Artikel 58-10 (antisowjetische Agitation) zu acht Jahren Lagerhaft.

ca. 1942/43 –1949

Haftverbüßung im Lagergebiet von Karaganda (Karabass, Dolinskoje, Staudamm Dscherdask u.a.) Zunächst allgemeine Lagerarbeiten, später Lagerdienste, Arbeiten in der Landwirtschaft und in der Nähwerkstatt.

24.09.1949

Vorzeitige Haftentlassung.
Schriftliche Verpflichtung zu lebenslänglicher Verbannung in Karaganda mit monatlicher Meldepflicht auf der Kommandantur. Sämtliche Dokumente (Personalausweis, Bescheinigung über Haftentlassung) werden einbehalten.

05.11.1956

Rehabilitierung.

Lagerhaft in

KARAGANDA-ITL

     
 

Fotos, Illustrationen und Dokumente

Weilert, J. P.: Erinnerungen    

Weilert, J. P.: Erinnerungen