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HAUPTVERWALTUNG DER OGPU-NKWD-MWD-LAGER (1)

   
 
   

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Kurzinfo

Die Verwaltung der Lager der OGPU (ULAG) wurde am 25. April 1930 auf Befehl Nr. 130/63 der OGPU und in Ausführung des Beschlusses des Rates der Volkskommissare der UdSSR vom 7. April 1930 gegründet (SU SSSR [Gesetzessammlung der UdSSR]. 1930. Nr. 22. S. 248). Den Status einer Zentralbehörde erhielt diese Verwaltung Ende 1930 / Anfang 1931. Zunächst war sie für die Leitung aller Lager der OGPU der UdSSR verantwortlich. Dazu gehörten: das SOLOWEZKI-ITL, das WISCHERA-ITL, die NÖRDLICHEN LAGER (mit der dazugehörenden UCHTA-EXPEDITION DER OGPU), das KASACHSTAN-ITL, das FERNÖSTLICHE ITL, das SIBIRISCHE ITL und das ZENTRALASIATISCHE ITL. Ab 23. Mai 1930 wurde alle ITL auf Befehl Nr. 169/81 der OGPU den regionalen bevollmächtigten Vertretungen der OGPU unterstellt, doch die grundlegenden Leitungsfunktionen hatte weiterhin de facto die Hauptverwaltung der Lager (GULAG) inne. Auf Beschluss Nr. 130ss des Rates der Volkskommissare vom 1. Juli 1931 und auf Befehl Nr. 330/198 der OGPU vom 2. Juni 1931 übernahm der GULAG der OGPU die Leitung der Sondersiedler und deren Arbeitseinsatz. (Später wurden auf Beschluss Nr. 775/146s des Rates der Volkskommissare vom 20. April 1933 die Sondersiedlungen in Arbeitersiedlungen umgewandelt.)
Mit der Gründung des NKWD der UdSSR auf Beschluss des Zentralen Exekutivkomitees vom 10. Juli 1934 und auf Befehl Nr. 001 des NKWD vom 11. Juli 1934 wurde der GULAG diesem Volkskommissariat unterstellt. Drei Monate später wurden auf Beschluss des Zentralen Exekutivkomitees der UdSSR und des Rates der Volkskommissare der UdSSR vom 27. Oktober 1934 und auf Befehl Nr. 00122 des NKWD vom 29. Oktober 1934 sämtliche Besserungsarbeitsanstalten des Volkskommissariats für Justiz der RSFSR und der anderen Sowjetrepubliken an den GULAG des NKWD übergeben. Mit der unmittelbaren Leitung dieser Besserungsarbeitsanstalten wurden die Territorialorgane beauftragt. Auf der Grundlage desselben Befehls wurden Abteilungen für Haftanstalten in den republikanischen NKWD und den territorialen NKWD-Verwaltungen (auf Gebiets- und Regionalebene) gegründet (genaueres dazu siehe IV: 1). Innerhalb der Hauptverwaltung der Lager (GULAG) wurde die Abteilung für Haftanstalten (OMS) gegründet, die die oberste Leitung innehatte. Außerdem wurde die Vollstreckung von Gerichtsurteilen an Verurteilten zu Besserungsarbeiten ohne Freiheitsstrafen an den GULAG übergeben. Diese Arbeit wurde vor Ort von den Büros für Besserungsarbeiten (BIR) durchgeführt, die unter der Leitung der territorialen NKWD und NKWD-Verwaltungen standen.
In der ersten Zeit nach Gründung des NKWD der UdSSR arbeitete man noch innerhalb der von der OGPU übernommenen ITL-Leitungsstruktur. Diese ändertee sich auf Befehl Nr. 00169 des NKWD vom 8 Mai 1935: das BAIKAL-AMUR-ITL, das DMITROW-ITL, das UCHTA-PETSCHORA-ITL, das TEMNIKOWSKI-ITL und das WEISSMEER-OSTSEE-ITL wurden dem GULAG direkt unterstellt. Für die Leitung der übrigen ITL wurden die entsprechenden OMS der NKWD bzw. NKWD-Verwaltungen umgewandelt in Abteilungen für Lager und Haftanstalten (OLMS) oder – wenn auch Arbeitssiedlungen dazugehörten – in Abteilungen für Lager, Arbeitssiedlungen und Haftanstalten (OLTPiMS) der NKWD bzw. NKWD-Verwaltungen. Zum Leiter dieser Abteilungen wurden die Leiter der NKWD bzw. NKWD-Verwaltungen ernannt, und sie hafteten gegenüber der Hauptverwaltung der Lager in allen Belangen der täglichen Arbeit der ITL.
Ab Mitte 1935 bis Mitte 1937 wurden alle vier wiedereröffneten ITL (WOLGA-ITL, WJASMA-ITL, KALUGA-ITL, NORILSKER ITL) gleich nach ihrer Gründung dem GULAG direkt unterstellt. Per Befehl Nr. 0128 des NKWD vom 21. Oktober 1937 wurden auch die übrigen ITL dieser Zentralbehörde direkt unterstellt. Ab 1939 wurden einzelne ITL erneut unter die Leitung der Territorialorgane unterstellt (mehr dazu siehe Abschnitt "Territorialverwaltungen / Abteilungen der Haftanstalten" in der Rubrik "LITERATUR").
Ab 10 September 1939 wurden auf Befehl Nr. 609 des NKWD alle Arbeitskolonien für Minderjährige sowie Kinderheime an den GULAG übergeben (im Juni 1943 wurden sie der innerhalb des NKWD wiedereröffneten Abteilung für den Kampf gegen die Vernachlässigung und Verwahrlosung von Kindern zurückgegeben). Im selben Jahr wurde dem GULAG die Leitung der Transitgefängnisse übertragen, die vorher von der Zentralen Gefängnisverwaltung (GTU) des NKWD ausgeübt wurde.
Für die Leitung der Produktionstätigkeit wurde sofort nach Gründung des GULAG eine Produktions- und Wirtschaftsabteilung eingerichtet, zu dem Wirtschaftsgruppen und –referate gehörten, die für verschiedene Arbeitszweige verantwortlich waren. Später gingen aus diesen Referaten die Produktionsabteilungen des GULAG hervor: Forstwirtschaft, Berbau- und Hüttenindustrie, Brennstoffe, Zellstoff- und Papierproduktion, Wasser- und Hochseebau, Landwirtschaft u.a.
1940–1941 änderten sich Funktion und Aufbau des GULAG grundlegend. Aus den Produktionsabteilungen wurden mehrere spezialisierte Hauptverwaltungen und Lagerverwaltungen des NKWD gebildet (siehe HAUPTVERWALTUNG DER LAGER FÜR WASSERBAU DES NKWD DER UDSSR, HAUPTVERWALTUNG DER LAGER IN DER BERGBAU- UND METALLURGISCHEN INDUSTRIE, HAUPTVERWALTUNG DER LAGER FÜR EISENBAHNBAU DES NKWD–MWD DER UDSSR, HAUPTVERWALTUNG DER LAGER IN DER HOLZWIRTSCHAFT, HAUPTVERWALTUNG DER LAGER FÜR INDUSTRIEBAU, VERWALTUNG DER LAGER FÜR DEN BAU VON EISENHÜTTENBETRIEBEN DES NKWD, VERWALTUNG DER BRENNSTOFFINDUSTRIE DES NKWD). Ihnen wurde die Mehrzahl aller ITL übergeben. Ab 26. Februar 1941 waren nur noch die lokalen OITK und UITLK, die Transitgefängnisse sowie fünf ITL dem GULAG unterstellt. Diese beschäftigten sich überwiegend mit Landwirtschaft, Fischfang und der Produktion von Konsumgütern (ASTRACHAN-ITL, KARAGANDA-ITL, SWOBODNY-ITL, SREDNE-BELAJA-ITL, TEMNIKOWSKI-ITL). Außerdem verblieben einige ITL weiterhin in der direkten Zuständigkeit von lokalen Verwaltungen. Die Hauptaufgaben des GULAG nach dessen Umstrukturierung bestanden in der Buchführung, der Verteilung von Häftlingen auf alle ITL des NKWD-MWD, der Sicherstellung von Arbeitskräften und Wachmannschaften in den einzelnen Lagern, der operativen Leitung der Lager und Wachmannschaften sowie der Versorgung der Lager mit Nahrungsmitteln und Kleidung.
Nach Kriegsausbruch wurden dem GULAG die Angehörigen der deutschen Minderheit, die man zwangsweise in Arbeitskolonnen einberufen hatte, unterstellt (später gehörten dazu auch die Angehörigen anderer verfolgter Völker). Ab 22. Januar 1946 wurden auf Befehl Nr. 0075 des NKWD dem GULAG auch die Prüf- und Filtrationslager der mithilfe desselben Befehls aufgelösten Abteilung für Prüf- und Filtrationslager des NKWD unterstellt.
Nach dem Krieg erhöhte sich die Zahl der unmittelbar dem GULAG unterstellten Lager, da in Einzelfällen das MWD erneut den GULAG mit konkreten Produktions- und Wirtschaftsauftaben betraute (siehe z.B. BUREPOLOMSKI-ITL, WOLGA-ITL DES MWD, MOSKAUER ITL FÜR HOLZGEWINNUNG, MOSKAU-KOHLE-ITL). Gleichzeitig wurden mehrere ITL aus den Zentralbehörden für einzelne Produktionzweige des NKWD-MWD an lokale Verwaltungen übergeben (siehe z.B. BOGOSLOWSKI-ITL UND BAU EINES ALUMINIUMWERKS, TAGIL-ITL, TSCHELJABINSKER ITL, JAGRINSKI-ITL UND BAU 203 und Abschnitt "Territorialverwaltungen / Abteilungen der Haftanstalten" in der Rubrik "LITERATUR"). Für einige Lager ergab sich dadurch eine doppelte Zuständigkeit: während in Wirtschaftsfragen sie weiterhin der jeweiligen Zentralbehörde unterstellt blieben, war in Lagerfragen die lokale Verwaltung zuständig (siehe z.B. Lager der SGU).
Es war auch das GULAG-System, in dem die ersten Lagerverwaltungen für die Verwahrung von "Sonderkontingenten" eingerichtet wurden. Im Januar 1944 wurde das TSCHERNOGORSKER SONDER-ITL eingerichtet (für so genannte "Volksdeutsche"; Befehl Nr. 0013 des NKWD vom 07.01.44), 1946 folgten vier so genannte Krankenlager, in denen arbeitsunfähige Häftlinge inhaftiert wurden (siehe KRANKENLAGER MEDWESCHJEGORSK, KRANKENLAGER OLCHOWKA, SOLIKAMSKER KRANKENLAGER, TSCHISTJUNGSKI-KRANKENLAGER). Ab 1948 entstanden Sonderlager für die Verwahrung von Verurteilten nach Artikel 58 des Strafgesetzbuches (Befehl Nr. 00219 des MWD vom 28.02.48 und Befehl Nr. 00279/00108/72ss des MWD/MGB/der Staatsanwaltschaft vom 16.03.48). Einige wurden später an andere Zentralbehörden übergeben, einige blieben dem GULAG bis März 1953 unterstellt.
Gemäß dem Beschluss Nr. 934–400ss des Ministerrates der UdSSR wurde am 28. März 1953 der GULAG an das MJu der UdSSR übergeben. Dem GULAG wurden sämtliche ITL (ca. 160) untergeordnet, die vorher den für einzelne Wirtschaftszweige zuständigen Zentralbehörden des MWD unterstellt gewesen waren. Lediglich die Sonderlager verblieben unter der Leitung des MWD. Im Laufe des Jahres 1953 nahm die Zahl der ITL und selbständigen Lagerabteilungen des GULAG rapide ab, und zu Beginn des Folgejahres waren es weniger als 70. Im Januar 1954 kehrte der GULAG mit sämtlichen Lagern wieder in das MWD zurück (Befehl Nr. 005/0041 des MJu und des MWD vom 28.01.54). Im selben Jahr wurden auch die Sonderlager an den GULAG übergeben.
Im Februar 1954 wurden die Lager für Holzgewinnung der erneut gegründeten Hauptverwaltung der Lager in der Forstwirtschaft übergeben. Im Februar 1955 wurden einige Lager des GULAG, die beim Bau von Verteidigungsanlagen eingesetzt wurden, für eine unbestimmte Zeit unter die Führung des GlawPromStroi und des GlawSpezStroi gestellt.
Die Schließung der Hauptverwaltung der Lager (GULAG) erfolgte auf Befehl Nr. 020 des MWD vom 25 Januar 1960 und gemäß dem Beschluss Nr. 44–16 des Ministerrates der UdSSR vom 13. Januar 1960 sowie in Verbindung mit dem Präsidiumserlass des Obersten Sowjets der UdSSR vom 13 Januar 1960 "Über die Auflösung des MWD der UdSSR".
Am 14. Juni 1960 unterschrieben der Leiter der GUMS des MWD der UdSSR, Oberst M. N. CHOLODKOW, und der stellvertretende Leiter des ZGAOR, SEWASTJANOW, das Übergabeprotokoll von 10.573 Akten der GUMS des MWD der UdSSR der Jahre 1930–1960 zur Aufbewahrung im ZGAOR der UdSSR.

Zuordnung

Hauptverwaltungen und Verwaltungen des NKWD-MWD

Leiter

Mit Gründung der ULAG wurde F. I. EICHMANS zu deren Leiter ernannt und auf Befehl Nr. 200 der OGPU vom 16. Juli 1930 offiziell aus diesem Amt entlassen. Bereits am 17. Juni 1930 wurde L. I. KOGAN auf Befehl Nr. 165 der OGPU zum Leiter der ULAG ernannt. Seine Ablösung erfolgte am 9. Juni 1932 (Befehl Nr. 536 der OGPU) durch den Komissar für Staatssicherheit 3. Ranges, M. D. BERMAN, welcher wiederum auf Beschluss des Zentralen Exekutivkomitee der Sowjetunion vom 16. August 1937 abgesetzt wurde. Am 21. August 1937 wurde auf Befehl Nr. 1468ls des NKWD der Divisionsintendant I. I. PLINER in dieses Amt berufen. Am 16. November 1938 (Befehl Nr. 2398ls des NKWD) wurde er von G. W. FILARETOW abgelöst. FILARETOW wurde am 18. Februar 1939 (Befehl Nr. 298ls des NKWD) durch den Divisionskomandeur W. W. TSCHERNYSCHOW ersetzt. Diesem folgte auf Befehl Nr. 00212 des NKWD vom 26. Februar 1941 der Stabsmajor der Staatssicherheit, W. G. NASSEDKIN, im Amt, der diesen Posten bis zum 2. September 1947 innehatte, als auf Befehl Nr. 1208ls des MWD Generalmajor G. P. ernannt wurde. Generalleutnant I. I. DOLGICH, der DOBRYNIN am 31. Januar 1951 (Befehl Nr. 121ls des MWD) ablöste, wurde auf Befehl Nr. 2439ls des MWD vom 5. Oktober 1954 entlassen. Derselbe Befehl ernannte Generalmajor S. Je. JEGOROW zum Leiter dieser Zentralbehörde. Später folgten in diesem Amt Oberst P. N. BAKIN (ab 4. April 1956, Befehl Nr. 323ls des MWD) und Oberst M. N. CHOLODKOW (ab 6. Mai 1958, Befehl Nr. 516ls des MWD bis 13. Juni 1960, Befehl Nr. 402ls des MWD).

Fußnote(n)

(1) Die vollständige Bezeichnung dieser Zentralbehörde im Laufe der Zeit: ab 25. April 1930 (Befehl der OGPU Nr. 130/63) — Verwaltung der Lager der OGPU (ULAG); ab November 1930 wird neben der Bezeichnung ULAG immer häufiger auch die Bezeichnung GULAG (Hauptverwaltung der Lager der OGPU) verwendet. Beide Bezeichnungen werden bis August 1931 in den Unterlagen der OGPU verwendet, ein Befehl über die Umwandlung der ULGA in GULAG konnte nicht gefunden werden. Ab 20. April 1933 (Beschluss Nr. 775/164s des Rates der Volkskommissare der UdSSR) — Hauptverwaltung der Lager und Arbeitssiedlungen der OGPU; ab 21. August 1934 (Befehl Nr. 0044 des NKWD) — Hauptverwaltung der Lager und Arbeitssiedlungen des NKWD der UdSSR; ab 29. Oktober 1934 (Befehl Nr. 00122 des NKWD) — Hauptverwaltung der Lager, Arbeitssiedlungen und Haftanstalten des NKWD der UdSSR; ab 29. September 1938 (Befehl Nr. 00641 des NKWD) — Hauptverwaltung der ITL und Arbeitssiedlungen des NKWD der UdSSR; ab 13. Juni 1939 (Befehl Nr. 00676 des NKWD) — Hauptverwaltung der ITL und Kolonien des NKWD der UdSSR; ab 21. März 1946 (Befehl Nr. 107 des MWD) — Hauptverwaltung der ITL und Kolonien des MWD der UdSSR; ab 28. März 1953 (Beschluss Nr. 934-400ss des Ministerrates der UdSSR) — Hauptverwaltung der ITL und Kolonien des MJu der UdSSR; ab 28. Januar 1954 (Befehl Nr. 005/0041 des MJu und MWD) — Hauptverwaltung der ITL und Kolonien des MWD der UdSSR; ab 27. Oktober 1956 (Befehl Nr. 500 des MWD) — Hauptverwaltung der Besserungsarbeitskolonien des MWD der UdSSR (GUITK); ab 27. März 1959 (Befehl Nr. 097 des MWD) — Hauptverwaltung für Haftanstalten des MWD der UdSSR (GUMS).

Autor(en)

Sergei Kriwenko

Quelle

Das System der Besserungsarbeitslager in der UdSSR 1923-1960. Handbuch. Hrsg. Michail Smirnow